osteopathie & Tps Zentrum

Vergütung

tps-zentrum frankfurt

Vergütung

Unsere Leistungen werden privatärztlich abgerechnet, gemäß der aktuellen amtlichen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen leider nicht möglich ist.

Selbstverständlich können auch Patienten, die nicht privat krankenversichert sind, unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung als Selbstzahler und der Honorarrahmen wird im Behandlungsvertrag vereinbart.

Für Leistungen im Bereich der osteopathischen Medizin erfolgt die Analog-Abrechnung nach § 6 Abs. 2 der GOÄ gemäß den derzeit gültigen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Osteopathische Medizin (DGOM). Zusätzlich werden allgemeine ärztliche Leistungen wie Beratungen, allgemeine und spezielle Untersuchungen, Blutabnahmen sowie manualmedizinische und ärztlich angewandte krankengymnastische Tätigkeiten nach der GOÄ abgerechnet.

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Leistungen bei privat versicherten Patienten in der Regel von den Kostenträgern übernommen werden. Selbstzahler haben die Möglichkeit, diese Leistungen im vereinbarten Rahmen selbst zu tragen. 

Sollte Ihre Versicherung oder ein anderer Kostenträger diesen Anteil nicht übernehmen, können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine Selbstbeteiligung im Interesse Ihrer Gesundheit einbringen möchten. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen der Abrechnung und helfen Ihnen dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.

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